Herzlich Willkommen auf der Webseite des EFAS e. V.
Der Evangelische Fachverband Arbeit und Soziale Integration e. V. (EFAS) ist ein bundesweites Netzwerk von evangelischen bzw. diakonischen Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen und diakonischer Landesverbände bzw. Landesfachverbände in Deutschland.
Er fördert den Dialog zwischen Politik und Verwaltung und vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Vorrangiges Ziel der im EFAS zusammengeschlossenen Einrichtungen ist die berufliche und soziale Integration sowie die Entwicklung von Lebensperspektiven für erwerbslose Menschen.
Pressemitteilung
Bag arbeit und EFAS fordern Nachbesserungen am Bundeshaushalt 2025: Drohende Unterfinanzierung gefährdet die Arbeitsmarktintegration
Berlin und Stuttgart, 02. Juli 2024 – Die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit) und der Evangelische Fachverband Arbeit und Soziale Integration e. V. (EFAS) zeigen sich äußerst besorgt über die Pläne der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2025. Insbesondere die geplante Kürzung der Mittel im Bereich Bürgergeld und Jobcenter sowie die drastische Reduzierung des Eingliederungstitels (EGT) stellen eine erhebliche Bedrohung für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration dar.
Laut ersten Berichten plant die Bundesregierung, die Ausgaben für Bürgergeld und Jobcenter im Jahr 2025 um beachtliche 2,6 Milliarden Euro zu senken. Dies bedeutet eine erhebliche finanzielle Belastung für die Jobcenter, die bereits jetzt mit unzureichenden Mitteln arbeiten müssen. Der Verwaltungshaushalt der Jobcenter wird auch im kommenden Jahr nicht auskömmlich sein, sodass voraussichtlich Gelder in Höhe von über einer Milliarde Euro vom EGT in den Verwaltungshaushalt umgeschichtet werden müssen.
Schon jetzt brechen bundesweit Maßnahmen für Langzeitarbeitslose weg, da die finanziellen Mittel nicht ausreichen. Viele Beschäftigungs- und Bildungsunternehmen kämpfen um ihre Existenz, was die Situation für arbeitslose Menschen weiter verschärft. Diese Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Qualifizierung und Reintegration von Arbeitslosen und müssen entsprechend unterstützt werden. Ersten Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge wird jedes fünfte Jobcenter zu Beginn des kommenden Jahres kein Budget für neue Maßnahmen zu haben.
„Es erscheint uns völlig unverständlich, in Zeiten des gravierenden Arbeits- und Fachkräftemangels bei der Qualifizierung und Reintegration in Arbeit zu sparen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der bag arbeit, Hans-Peter Eich. „Um langzeitarbeitslosen Menschen im SGB II echte Chancen zu geben, braucht es die im Koalitionsvertrag angekündigte dauerhafte Finanzierung der notwendigen Maßnahmen und die dafür erforderlichen Finanzmittel im Bundeshaushalt. Arbeitslose Menschen stellen ein großes Potenzial dar, das gefördert werden muss.“
Das Teilhabechancengesetz, dessen Erfolg durch eine aktuelle Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bestätigt wurde, ist ebenfalls bedroht, da die notwendigen Mittel den Jobcentern nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Verbände fordern die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auf, die Arbeitsförderung zukunftsfest zu gestalten, statt erfolgreiche Instrumente zu kürzen. „Durch den sozialen Arbeitsmarkt finden Menschen nicht nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern sichern ihre Teilhabe an unserer Gesellschaft“, betont Marc Hentschke, Vorstandsvorsitzender des EFAS. „Es ist unerlässlich, dass die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden. Nur so können wir den hohen Fachkräftemangel bekämpfen und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gewährleisten.“
Die Verbände appellieren an die Bundesregierung, die Mittel im Bundeshaushalt 2025 zu erhöhen und sicherzustellen, dass die notwendigen Ressourcen für die Arbeitsmarktintegration und die Unterstützung von Beschäftigungs- und Bildungsunternehmen bereitgestellt werden.
Pressekontakt:
info@bagarbeit.de
info@efas-web.de
Berufliche Integration von langzeitarbeitslosen Menschen: Instrument weiterentwickeln
Im Jahr 2019 wurde das Teilhabechancengesetz eingeführt, welches ein neues Förderinstrument unter dem Namen "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß § 16i SGB II etablierte. Dieses Gesetz schloss eine bedeutende Lücke in der arbeitsmarktpolitischen Unterstützung für langzeiterwerbslose Personen.
Für Menschen, die über einen sehr langen Zeitraum kaum Kontakt zum Arbeitsmarkt hatten und auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, wird sozialversicherungspflichtige Arbeit ermöglicht – längerfristig, ohne Beschränkungen von Tätigkeiten und Arbeitgeberformen, kombiniert mit einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching), einem Weiterbildungsbudget und einem hohen Lohnkostenzuschuss für Arbeitgebende.
Jobcenter bewerten Instrument als positiv
Die Jobcenter bewerten dieses Förderinstrument flächendeckend positiv und betrachten es als wichtige Ergänzung der bestehenden Fördermöglichkeiten. Allerdings hat der § 16i aufgrund unzureichender Finanzierung im Bundeshaushalt faktisch an Bedeutung verloren. Im Koalitionsvertrag von 2021 haben sich die Koalitionspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP darauf geeinigt, das Teilhabechancengesetz, das den § 16i eingeführt hat, weiterzuentwickeln.
Mehr finanzielle Mittel
Nach fünf Jahren Umsetzungserfahrung, die wissenschaftlich eng begleitet wurde, fordern die Diakonie Deutschland und der evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration (EFAS) die Bundesregierung auf, noch vor der Sommerpause einen Gesetzesentwurf für eine Weiterentwicklung des Instruments vorzulegen und deutlich mehr finanzielle Mittel bereitzustellen. Dies soll dazu dienen, mehr langzeiterwerbslosen Menschen den Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu ermöglichen.
Die Diakonie Deutschland und EFAS unterbreiten sechs Vorschläge, wie das Instrument gestärkt werden kann, um eine nachhaltige berufliche Perspektive für die Geförderten zu schaffen.
Hier können Sie die Vorschläge zur Weiterentwicklung aufrufen.
Video: Berufliche Integration mit 16i
https://youtu.be/AgAPPD1CG50
Nach langer Erwerbslosigkeit wieder Teilhabe an Arbeit - in sozialen Unternehmen der Diakonie.
© NEUE ARBEIT gGmbH
Weitere Informationen
u. a. Anmeldung und Dokumentation zur Veranstaltungsreihe finden Sie auf der Webseite der Diakonie Deutschland
Informationen zum Bürgergeld
„Mehr Sicherheit, weniger Bürokratie
Das geplante Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung in dieser Gesellschaft.“
Quelle: Homepage BMAS
Zusammen mit der Rechtsanwältin Ina Thomas haben wir die Fragen in mehreren Online-Seminaren (Flyer) aufgegriffen:
1. Welche konkreten Verbesserungen/ Änderungen wird das Bürgergeld bringen?
2. Was kommt wirklich mit dem zum 01.01.2023 eingeführten Bürgergeld auf alle Beteiligte zu?
3. Was gilt es in der Praxis zu beachten?
4. Wo gibt es tatsächliche Neuerungen, wo nur andere Begrifflichkeiten?
Die Teilnehmenden aus dem Bereich Beschäftigung SGB II haben sich einen Überblick über das neue Regelwerk verschafft.
Informationen zum Download:
- BMAS-Buergergeld-Regelungsüberblick
- RefE_Buergergeld-Gesetz (1)
- Synopse_SGB_II_Buergergeld-Gesetz
- BeschlussEmpfehlung_AusschussArbeitUSoziales_BÜRGERGELD BT-Drs 20_04360
- BRat Zustimmungsversagung BÜRGERGELD 2022-11-14_BT-Drs 20_04466
- BMAS rehapro-projekte-broschüre-12-20
- Literaturliste_Nomos_Verlag
- 2021-09-06 BA Handbuch_DOLMETSCHER_ÜSETZUNG_ Übersetzungshilfen und Kommunikationshilfen - Sept. 2021
- 2023-01-01 BA FH § 12 SGB II_BÜRGERGELD- FH 12 - 01.01.2023
- 2023-01-01 BA FH § 19 SGB II_BÜRGERGELD- FH 19 - 01.01.2023
- 2023-01-01 BA FH § 20 SGB II_BÜRGERGELD- FH 20 - 01.01.2023
- 2023-01-01 BA FH § 21 SGB II_BÜRGERGELD - FH 21 - 01.01.2023
- 2023-01-01 BA FH §§ 31_31a_31b SGB II_BÜRGERGELD-FH 31 - 01.01.2023
- 2023-01-01 BA FH_§ 32 SGB II_BÜRGERGELD- FH 32 - 01.01.2023
- 2023-01-23 BA FH § 40_41a_SGB II _ 1629a BGB_ FW 40,1 41a, 6 - 01.01.2023